Antik & Trödel Markt

Trödel Klaus



Herzlich Willkommen auf meiner Homepage



Antik & Trödel Markt

findet jeden Mittwoch und Samstag in 18581 Kasnevitz Waldsiedlung ( Sportplatzgelände ) Vom 01. Mai bis 28. September 2024 von 9 bis 15 Uhr statt.


 



Unsere Märkte sind einzigartig und beliebt auf Rügen.

Hier wird Ihr Besuch zum Erlebnis.








Auf zum Schnäppchenparadies

Stöbern - suchen - Schätze finden.


Schöne alte Dinge gibt es nur bei uns.

Ihr Herz schlägt für Antiquitäten und Trödel? Sie mögen den Duft von altem Holz und Leder? Besonders erfreuen Sie sich daran, wenn Sie ein altes und wertvolles Stück in Ihren Händen halten? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Auf unseren Märkten finden Sie Antiquitäten - Bilder – Schmuck – Münzen – alte Bücher – Postkarten – Porzellan - Möbelstücke und viele Einzelstücke für Liebhaber u.v.m.

Kommen Sie doch mal vorbei und stöbern Sie nach Herzenslust.


Dabei sein, wenn getrödelt wird auf Rügens Antik & Trödel Markt

als Besucher, Händler (Privat oder Gewerblich) Profi oder Anfänger alle sind herzlich willkommen.

Entfliehen Sie dem Alltagsstress und reisen mit uns in eine längst vergangene Zeit.

Sie lieben Antik - Trödel oder Handwerkskunst dann müssen Sie diese Märkte besuchen.

Bei uns treffen sich Internationale Händler und Verkäufer.

Unsere Märkte sind bekannt, beliebt, gut besucht und sehr begehrt bei allen die das alte und außergewöhnliche lieben.

Lassen auch Sie sich in den Bann ziehen unzählige Eindrücke und Erlebnisse warten auf Sie.

Hier wird Ihr Besuch zum Erlebnis.

 


Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Antik & Trödelmarkt

 



Trödeln da wo andere Urlaub machen.

 


Antik & Trödel Markt einzigartig auf Rügen

  • Bild Hompage

Termine 2024



Der Markt findet jeden Mittwoch und Samstag 

vom 01.Mai  bis 28. September 2024 von  9:00 bis 15: 00 Uhr statt.

 

18581 Kasnevitz Antik und Trödel Markt Gelände Waldsiedlung


Aufbau der Stände ab 7:00 Uhr

lfm Frontmeter   (Trödel)  7,00 €

Standaufbau ab 3 Meter, Tiefe 1,5 m


Anmeldung und Info 

Handy. 0170 7188 598

Fax. 038301 882220              

markt.ruegen-mv@t-online.de

www.flohmarkt-kasnevitz-rügen.de





Hallenmarkt                                  

Antik - Altes u. Mehr

30. März Ostersamstag 2024

31. März Ostersonntag 2024


im Urlaubsparadies 18551 Glowe auf Rügen




Aus ganz Deutschland erwarten Sie viele Händler mit Ihren Waren aus längst vergangener Zeit sowie Antik - Altes u. Mehr - Sammler - Maritim - alte Bücher - Zeitungen - Karten - Schmuck - Dessin - Uhren - Porzellan -  Münzen und vieles mehr.


Aufbau:    Freitag den 29.03.2024 ab 14 Uhr   Änderung vorbehalten.

 


Termine 2024

Ostern

Samstag 30.März 2024

Sonntag 31.März 2024               




Einlass Besucher 10:00 Uhr


lfm Frontmeter   (Antik + Altes) Wand 13,00 € - Mitte 10,00€


Standaufbau ab Mindestgröße 3 m    Tiefe 2 m



Anmeldung und Info: 

Handy. 0170 7188 598            

markt.ruegen-mv@t-online.de

www.flohmarkt-kasnevitz-rügen.de








Antik & Trödel Markt einzigartig auf Rügen

18546 Sassnitz Parkplatz Dwasieden an der B 96

Die Märkte finden Sonntag von 11:00 bis 17:00 Uhr statt.

  • Unbenannt

Termine 2024

07. April                21. April
05. Mai                  19. Mai
02. Juni                  16. Juni
07. Juli                    21. Juli
04. August            18. August
01. September     15. September
06. Oktober




 

Anmeldung erbeten.

Aufbau der Stände ab 8:00 Uhr


Standaufbau ab 3 m

lfm Frontmeter (Trödel)  8,00 €

Standtiefe 1,5 m


Anmeldung und Info: 

Handy. 0170 7188 598             

markt.ruegen-mv@t-online.de

www.flohmarkt-kasnevitz-rügen.de



 



Antik & Trödel Märkte

Marktordnung/Teilnahmebedingungen

Trödel Klaus

1. Geltungsbereich

Die Marktordnung gilt für Trödel Märkte von Trödel Klaus. Alle Teilnehmer am Marktverkehr haben mit dem Betreten des Marktes die Bestimmungen dieser Marktordnung/Teilnahmebedingungen sowie die Anordnungen der Marktleitung und deren Mitarbeiter zu beachten.

Der Veranstalter übt während der Dauer des Mietverhältnisses das Haus und Platzrecht am Veranstaltungsort aus, seinen Anweisungen und des Ordnungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben mit sofortiger Wirkung Marktverbot oder Strafanzeige zur Folge.

Regressansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

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Die Märkte finden über das Jahr verteilt an verschiedenen Veranstaltungsorten statt.

2. Teilnahme

Die Marktleitung hat das Recht, sich auf bestimmte Anbieter zu beschränken.

Teilnehmen an den Marktveranstaltungen dürfen Privatpersonen und Gewerbetreibende mit Gültigem Gewerbeschein und Reisegewerbekarte. Gewerbetreibende müssen Ihre Reisegewerbekarte auf Verlangen vorzeigen.

Gewerbetreibende müssen die Preise ihrer Waren in Euro auszeichnen. Der Stand muss deutlich sichtbar und gut lesbar eine Anbieterkennzeichnung nach den gesetzlichen Vorschriften aufweisen.

Dem Teilnehmer ist es untersagt in irgendeiner Form Fremdwerbung durch oder für andere Veranstalter oder Veranstaltungen an seinem Stand und auf dem ganzen Marktgelände zu betreiben.

Eine Untervermietung von Standflächen, der Tausch oder Vertriebstätigkeit auf fremde Rechnung ist nicht gestattet. Jegliche Änderungen der gemieteten Stand-flächen, inklusive einer Angebotsänderung bzw. -Erweiterung, bedürfen der Zustimmung der Marktleitung.

3. Standerlaubnis

Die Vergabe der Standplätze erfolgt durch die Marktleitung oder derer Mitarbeiter.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Im Interesse des Marktes kann es vorkommen, dass die Marktleitung die Platzverteilung ändert, ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.

Die Standerlaubnis kann von der Marktleitung versagt oder widerrufen werden, wenn dafür ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt, insbesondere wenn

Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Händler, die für die Teilnahme am Markt erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,

ein zugewiesener Standplatz wiederholt nicht genutzt wurde,

der Inhaber einer Erlaubnis oder dessen Bedienstete erheblich oder trotz Mahnung wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Marktordnung oder sonstige vom Anbieter/Händler zu beachtenden gesetzlichen Regelungen verstoßen haben.

4. Verkaufseinrichtungen

Die Marktteilnehmer haben über ordnungsgemäße Verkaufseinrichtungen zu verfügen. Als Verkaufseinrichtung gelten Verkaufswagen, Verkaufsanhänger oder feste Verkaufsstände. Sonstige Fahrzeuge dürfen während der Marktzeit nicht auf das Marktgelände befahren, außer mit ausdrücklicher Zustimmung der Marktleitung.

Die Verkaufseinrichtungen müssen standsicher sein, dürfen die Marktoberfläche nicht beschädigen und weder an angrenzenden Bäumen, deren Schutzeinrichtungen, Mauern sowie Grünanlagen noch an Verkehrs-, Energie-, Fernsprech- oder ähnlichen Einrichtungen befestigt werden.

Teilnehmern ist es untersagt Feuerwehrzufahrten, Gehwege und sonstige Zufahrten zu blockieren oder ein Passieren zu erschweren. Besucherwege dürfen nicht durch Stände, Waren oder Kleiderständer zugestellt oder verengt werden. Die Teilnehmer müssen vorhandene markierte Flächen einhalten. Stolperfallen sind zu entfernen. Durch Teilnehmer verlegte Elektrokabel sind mit Gummimatten zu sichern.

Für die Stromzufuhr sind für den Außenbereich zugelassene Kabel zu verwenden.

Die Gestaltung der einzelnen Ausstellungsstände hat so zu erfolgen, dass Nachbarstände nicht behindert werden.

Der Anbieter/Händler hat für die Beaufsichtigung und Bewachung seines Standes selbst Sorge zu tragen und Schäden, z.B. auch durch geeigneten Versicherungsschutz, vorzubeugen (Betriebshaftpflicht Versicherung).

5. Zahlungspflicht  

Für die Überlassung der Marktflächen erhebt die Marktleitung je nach Veranstaltungsort eine Standgebühr und Nebenkostenersatz.

stand vom 01.Dezember. 2021

6. Standgebühren

1 lfd.  Frontmeter siehe Marktausschreibung unter www.flohmarkt-kasnevitz-rügen.de  für die verschiedenen Veranstaltungsorte-

ist ein Stand länger als die Frontbreite, so wird die Tiefe gemessen.

Ist der PKW oder Wohnmobil länger als der aufgebaute Stand wird die Länge des PKW oder Wohnmobil eventuell mit Anhänger berechnet.

Die Bezahlung erfolgt bar am entsprechenden Markttag bei Standaufbau vor Marktbeginn.

Muss infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung einer besonderen Härte (zum Beispiel gefährliche Windböen - Hochwasser) der Markt vorzeitig abgebrochen werden oder kann nicht rechtzeitig beginnen, besteht kein Anspruch auf Erlass, Ermäßigung bzw. Rückzahlung der zu entrichtenden bzw. der bereits entrichteten Marktgebühr. Die Gebühr wird mit der verbindlichen Anmeldung fällig.

Beansprucht ein Händler eigenmächtig mehr als die ihm zugewiesene Standfläche, bemisst sich das Entgelt nach der tatsächlich genutzten Fläche und ist sofort nach Feststellung der Überschreitung durch die Marktleitung oder Marktpersonal fällig.

7. Auf- und Abbau

1. (1) Der Aufbau der Marktstände kann am Markttag nach Festlegung bei den verschiedenen Veranstaltungsorten Bekanntmachung unter  www.flohmarkt-kasnevitz-rügen.de beginnen.

Kein Abbau der Marktstände vor Marktende!

8. An- und Abmeldung

Anmeldungen und Buchungen für die Hallen Märkte werden nur schriftlich entgegengenommen und haben dann erst Gültigkeit.       An- und Abmeldungen für den Markt müssen bis 8 Tage vor Beginn des Marktes bis 18 Uhr telefonisch unter 0170 7188 598 oder 038301 882210 und per Mail: markt.ruegen-mv@t-online.de  unter gebucht sein. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Zu- und Absagen verbindlich.

An- und Abmeldungen per Fax sind unter 038301-882220 möglich.

9. Abfall

Die Märkte sollen möglichst abfallfrei sein. Der Verpackungsaufwand ist zu minimieren.

Der Anbieter/Händler ist verpflichtet:

den anfallenden Müll, Restmüll,  Glas sowie beschädigte – nicht verkaufte Waren mitzunehmen und auf eigene Kosten zu entsorgen;

Jede weitere Verunreinigung des Marktgeländes und der Markteinrichtungen zu vermeiden sowie die Verkaufseinrichtungen und deren Umgebung sauber zu halten und den Standplatz sauber zu verlassen;

dafür Sorge zu tragen, dass Papier oder anderes leichtes Material nicht verweht bzw. wenn ja, aufgehoben wird;

seinen Standplatz sowie die angrenzenden Flächen während der Marktzeit sauber zu halten.

bei Verkäufen von Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr an seinem Stand für Abfallkörbe oder andere entsprechende Behältnisse zu sorgen und die Käufer zu deren Benutzung aufzufordern.

Kommt der Anbieter/Händler seiner Abfallentsorgungspflicht nicht nach, kann eine Reinigungspauschale von der Marktleitung erhoben werden.

10. Händlerpflicht

Die Anbieter/Händler auf dem Markt sind verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen hinsichtlich des Verkaufs von Waren, insbesondere von offenen Lebens-mitteln, einzuhalten (zum Beispiel Reisegewerbeanmeldung, Lebensmittelbestimmungen, Hygieneauflagen, Warenauszeichnung, Artikelkennzeichnung) usw.

Waren die verkauft werden dürfen:

Der Verkauf von Trödel (a, b) und Antikwaren(c) ist bei allen Flohmärkten des Veranstalters zugelassen.

Der Verkauf von Neuware(d) ist nicht bei allen Märkten zugelassen. Ob Neuware angeboten werden darf, kann jeweils auf der Seite  www.flohmarkt-kasnevitz-rügen.de der ausgewählten Märkte entnommen werden.

Privater Trödel: private, gebrauchte Waren in haushaltsüblichen Mengen ohne ein spezielles Sortiment.

Gewerblicher Trödel: Spezielles Sortiment an gebrauchten Waren (mit deutlichen Gebrauchsspuren) in größerer Stückzahl eines Artikels.

Antik-Waren: Gegenstände die älter als 50 Jahre sind.

Neuware: neuwertige und scheinbar ungebrauchte Artikel in großer Stückzahl.

Nicht verkauft werden dürfen Waren wie:

− Hieb-, Stich- und Schusswaffen i.S.d. WaffG und Munition

− Jugendgefährdende Schriften und Bildträger

− Gewaltverherrlichende Schriften und Bildträger

− Pornographische Schriften und Bildträger

− Schriften, Kennzeichen und Propagandamittel von

− nationalsozialistischen Inhalten

− Gegenstände mit nationalsozialistischem oder rechtsradikalem Bezug oder Inhalten

− Lebensmittel und (alkoholische) Getränke

− Lebende Tiere

11. Haftung

Die Marktteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Händler/Anbieter haftet gegenüber der Marktleitung für sämtliche von ihm oder seinen Beauftragten verursachten Sach- und Personenschäden.

Mit der Zuweisung eines Platzes wird keinerlei Haftung für die von den Händlern/Anbietern eingebrachten Waren und Gegenstände übernommen.

Der Händler/Anbieter haftet für alle Schäden, die sich aus dem Aufbau oder dem Betrieb der Verkaufseinrichtungen und der Vernachlässigung seiner Pflichten bzw. auf von ihm verursachten Verstößen gegen diese Marktordnung ergeben. Der Händler/Anbieter stellt die Marktleitung von allen Ansprüchen frei.

Dem Händler/Anbieter steht kein Anspruch auf Entschädigung wegen Störung und Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebes durch höhere Gewalt, bauliche Veränderungen, Ausbesserungen oder sonstige notwendige Maßnahmen zu.

KEIN WIDERRUFSRECHT

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen gem. § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB.

Musik am Stand: Ist nur für den privaten Bedarf auf minimale Lautstärke so dass die Standnachbaren nichts mitbekommen erlaubt, alles andere gilt nur in Absprache des Veranstalters und einer schriftlichen Genehmigung der Gema.

12. FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEHINWEIS

Während der Veranstaltung können Fotos und Videos erstellt werden, die für die Dokumentation und Nachberichterstattung verwendet werden. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer und Besucher damit einverstanden, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, ohne Vergütungsanspruch für diese Zwecke verwendet werden dürfen. Wir berufen uns hier auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO.

 

13. Schlussbestimmung

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

Sollten Bestandteile dieser Marktordnung ganz oder teilweise nichtig sein oder unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Diese Marktordnung tritt am 01. Dezember 2021 in Kraft.

Trödel Klaus

18581 Putbus

Tel. 038301/882210

Tel. 01707188598

markt-ruegen-mv@t-online.de

www.flohmarkt-kasnevitz-rügen.de


 

 




   






Die St.-Jacobs-Kirche 1864.

Der schlanke Turm der Jacobs Kirche in Kasnevitz auf der Insel Rügen ist mit seiner massiven Spitze weithin sichtbar.

In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts wurden Chor und Sakristei der Kirche errichtet. Das wenig später angefügte Langhaus fällt durch seine hohen Spitz­bogenfenster auf. Den Turm erhielt die St.-Jacobs-Kirche 1864.

Im Inneren ist die Kirche verputzt und in den Jahren 1990 bis 1991 wurde sie neu ausgemalt.
Neben dem Triumphbogen befindet sich eine Sanduhr, die dem Prediger die Länge seiner Rede anzeigt.

Die Innenausstattung der Kirche stammt hauptsächlich aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Sehenswert ist der Kanzelaltar mit seinem Aufsatz von Johann Artmer aus dem Jahre 17

Sehenswürdigkeiten

·         St.-Jacobi-Kirche

·         Pfarrhaus mit Garten; Pfarrwitwenhaus (beide Dorfstraße 37)

·         Katen (Dorfstraße 46)

·         Bauernhaus (Heideweg 9)

        in 4 km Entfernung ist Putbus mit seinem Tiergehege im

        schönen Schloßpark mit seltenen weißen Hirschen und Rehen.






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Der über 300 Jahre alte Schlosspark von Putbus bietet 60 Baumarten aus aller Welt: Ginkgos, Riesen-Mammutbäume, sogar chinesischen Blauregen
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Inhalt dieser Seite
Lohnt sich der Besuch des Schlossparks in Putbus auf Rügen?
Was wächst im Putbusser Schlosspark?
Um welche Gebäude handelt es sich im Schlosspark?
Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Putbus und dem Umfeld
Wo auf Rügen liegt der Putbusser Schlosspark?
Lohnt sich der Besuch des Schlossparks in Putbus auf Rügen?
Der Putbusser Schlosspark ist ein richtiger Garten Eden für Naturliebhaber. Er ist einer der wenigen noch erhaltenen Landschaftsparks Nordeuropas und eine besondere Attraktion der Insel Rügen. Vor etwa 300 Jahren (1725) ließ hier Graf Moritz Ulrich zu Putbus eine Sammlung nicht-heimischer Gehölze anpflanzen. Die Sammlung umfasste bereits über 60 verschiedene Baumarten. Heute birgt der 75 Hektar große Schlosspark Putbus sogar eine dendrologische Seltenheit: Einen Baum mit zwei unterschiedlichen Blattarten.
Der Besuch ist kostenfrei.
Neben interessanten Pflanzen aus aller Welt bietet der Putbusser Schlosspark ein 8 Hektar großes Wildgehege mit Dam- und Rotwild – ideal für Familien mit Kindern.
Um 1820 wurde der Schloss-Garten unter Fürst Wilhelm Malte I. zum Schloss-Park umgestaltet. Man errichtete Sichtschneisen zum Greifswalder Bodden, erweiterte den Schwanenteich und schuf eine künstliche Insel, die mit einer zirka 60 Fuß (18,3 Meter) langen Brücke versehen wurde. Die Fürsten zu Putbus sind ein von der Insel Rügen stammendes Uradelsgeschlecht.
Was wächst im Putbusser Schlosspark?
Mamutbaum im Schlosspark Putbus
Mamutbaum im Schlosspark Putbus
Im Park Putbus sind zum Beispiel Griechische und Spanische Tannen, asiatische Maulbeerbäume und der Mammutbaum zu bewundern. Der Mammutbaum ist interessanterweise an Waldbrände angepasst, seine Zapfen öffnen sich erst nach einem Brand.
Besucher finden im Park außerdem kanadische Hemlocktannen und Platanen, Douglasien-Fichten und Ginkgobäume. Der Ginkgo ist der einzig-existierende Vertreter einer ausgestorbenen Gruppe von Samenpflanzen. Er wurde im 18 Jahrhundert von niederländischen Seefahrern aus Japan nach Europa gebracht und kann 1000 Jahre und älter werden.
Des Weiteren zieren Roteichen, Scheinzypressen und Tulpenbäume das 75 Hektar große Areal in Putbus: Die Blattform der aus Nordamerika stammenden Tulpenbäume ist achsensymmetrisch zum Stängel und damit unverwechselbar. Sie gehören zu einer Gattung, die Botaniker für die ursprünglichste aller lebenden Blütenpflanzenarten halten.
Unverkennbar sind im Putbusser Schlosspark ebenfalls die Schwarzkiefern und Edelkastanien, Säuleneichen und Stechpalmen, sowie der Baum mit zwei verschiedenen Blattarten!
Um welche Gebäude handelt es sich im Schlosspark?
Verschiedenste historische Gebäude fügen sich stilvoll in den Putbusser Schlosspark ein. Sie stehen komplett unter Denkmalschutz.
Zu diesen Gebäuden gehören:
die Orangerie (früher Gartenhaus für winterempfindliche Zitruspflanzen)
die Schlosskirche Putbus
das Mausoleum (Grabmal in Gebäudeform)
die Vogelhausruine
die Schloss-Pergola (raumbildender Säulengang)
das frühere Jagdhaus
der Marstall (Pferdestall, Mähre)
das ehemalige Gartenhaus
das ehemalige Affenhaus am Schwanenteich
Im Affenhaus befindet sich heute eine Ausstellung mit über 200 Puppen aus zwei Jahrhunderten. Die Putbusser Orangerie, die früher ein Gewächshaus beherbergte, dient heute als Raum wechselnder Kunstausstellungen. Wenige Gehminuten von der Orangerie entfernt befindet sich der Schwanenteich mit der Schloss-Pergola. Die Pergola ist das einzige Überbleibsel des ehemaligen Schlosses von Putbus – dem Stammhaus der Fürsten zu Putbus