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Antik & Trödel Markt
Veranstaltungsdetails
Der Markt findet jeden Mittwoch und Samstag in 18581 Kasnevitz Waldsiedlung ( Sportplatzgelände ) vom Mai bis Oktober 2025 von 9 bis 15 Uhr statt.
Einzigartiges Markterlebnis auf Rügen
Wer den besonderen Charme alter Gegenstände mag und ein Herz für schöne Antiquitäten hat, ist hier genau richtig. Zahlreiche Anbieter*innen aus der Region und darüber hinaus präsentieren ihre Schätze und laden zum Stöbern ein. Der Markt verspricht ein Erlebnis für alle Sinne.
Wichtige Hinweise
Der Markt wird im Freien veranstaltet und ist daher wetterabhängig.
Anmeldung
Interessierte können sich unter der Telefonnummer
0170 7188 598 anmelden.
Beste Grüße
Trödel Klaus
10 Jahre
Antik & Trödel Markt
18581 Putbus/OT Kasnevitz
Trödeln da wo andere Urlaub machen.
Antik & Trödel Markt einzigartig auf Rügen
Termine 2025
Auf zum Schnäppchenparadies
Stöbern, Suchen und Schätze finden
Wenn Sie Antiquitäten und Trödel lieben, den Duft von altem Holz und Leder schätzen oder sich einfach an besonderen Fundstücken erfreuen, sind Sie bei uns genau richtig. Auf unseren Märkten erwarten Sie zahlreiche Raritäten: Antiquitäten, Bilder, Schmuck, Münzen, alte Bücher, Postkarten, Porzellan, Möbelstücke und viele weitere Unikate für Sammler*innen und Liebhaber*innen.
Erleben Sie den Antik & Trödel Markt
Kommen Sie vorbei und stöbern Sie nach Herzenslust. Ob als Besucher*in, Händler*in – privat oder gewerblich – Profi oder Anfänger*in: Alle sind herzlich willkommen. Gönnen Sie sich eine Auszeit vom Alltag und tauchen Sie ein in eine längst vergangene Epoche.
Markttreiben und Atmosphäre
Wer Antikes, Trödel oder Handwerkskunst schätzt, sollte unsere Märkte nicht verpassen. Internationale Händler*innen und Anbieter*innen treffen sich hier, um besondere Schätze anzubieten. Unsere Veranstaltungen sind bekannt, beliebt und ziehen viele Menschen an, die das Außergewöhnliche suchen.
Lassen Sie sich von der einzigartigen Atmosphäre begeistern – zahlreiche Eindrücke und Erlebnisse warten auf Sie. Machen Sie Ihren Besuch zu einem besonderen Erlebnis. Wir freuen uns auf Sie auf dem Antik & Trödelmarkt!
Der Markt findet jeden Mittwoch und Samstag
vom 03.Mai bis 04.Oktober 2025 von 9:00 bis 15: 00 Uhr statt.
18581 Kasnevitz Antik und Trödel Markt Gelände Waldsiedlung
Aufbau der Stände ab 7:00 Uhr
lfm Frontmeter (Trödel) 7,00 €
Standaufbau ab 3 Meter, Tiefe 1,5 m
Zelt ( Pavilon ) 3 x 3 m 25 €
Anmeldung und Info
Handy. 0170 7188 598
Fax. 038301 882220
markt.ruegen-mv@t-online.de
www.flohmarkt-kasnevitz-rügen.de
Antik & Trödel Markt einzigartig auf Rügen
18546 Sassnitz Parkplatz Dwasieden an der B 96
Die Märkte finden Sonntag von 11:30 bis 17:00 Uhr statt.
Termine 2025
20. April (Ostersonntag)
04. Mai 18. Mai
01. Juni 08. Juni (Pfingstsonntag)
15. Juni
07. September 21. September
05. Oktober (Erntedankfest) 2025
Antik & Trödelmarkt in Sassnitz
Traditionell und Einzigartig
Sonntag, 07. September 2025
Am Sonntag, den 07. September 2025, findet auf dem Dwasieden Parkplatz in 18546 Sassnitz auf Rügen der beliebte Antik & Trödelmarkt statt. Von 11:30 bis 17:00 Uhr haben Besucher*innen die Gelegenheit, nach Herzenslust zu stöbern, zu suchen und kleine Schätze zu entdecken.
Zahlreiche Händler*innen aus der Region und darüber hinaus bieten eine Vielfalt schöner, alter Gegenstände an. Der Markt gilt als einzigartig und zählt zu den schönsten seiner Art auf Rügen.
Nutzen Sie die Chance, diesen besonderen Markt unter freiem Himmel zu erleben. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung wetterabhängig ist.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Beste Grüße
Trödel Klaus
Anmeldung erbeten.
Aufbau der Stände ab 8:30 Uhr
vor 8:30 ist das befahren des Platzes verboten.
Abbau der Stände nicht vor 16:30 Uhr.
Dann sind den Anweisungen des Marktleiters folge zu leisten.
Standaufbau ab 3 m
lfm Frontmeter (Trödel) 8,00 €
Standtiefe 1,5 m
Zelt ( Pavilon ) 3 x 3 m 25 €
Anmeldung und Info:
Handy. 0170 7188 598
markt.ruegen-mv@t-online.de
www.flohmarkt-kasnevitz-rügen.de
Antik & Trödel Märkte
Marktordnung/Teilnahmebedingungen
Trödel Klaus
1. Geltungsbereich
Die Marktordnung gilt für Trödel Märkte von Trödel Klaus. Alle Teilnehmer am Marktverkehr haben mit dem Betreten des Marktes die Bestimmungen dieser Marktordnung/Teilnahmebedingungen sowie die Anordnungen der Marktleitung und deren Mitarbeiter zu beachten.
Der Veranstalter übt während der Dauer des Mietverhältnisses das Haus und Platzrecht am Veranstaltungsort aus, seinen Anweisungen und des Ordnungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben mit sofortiger Wirkung Marktverbot oder Strafanzeige zur Folge.
Regressansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
,
Die Märkte finden über das Jahr verteilt an verschiedenen Veranstaltungsorten statt.
2. Teilnahme
Die Marktleitung hat das Recht, sich auf bestimmte Anbieter zu beschränken.
Teilnehmen an den Marktveranstaltungen dürfen Privatpersonen und Gewerbetreibende mit Gültigem Gewerbeschein und Reisegewerbekarte. Gewerbetreibende müssen Ihre Reisegewerbekarte auf Verlangen vorzeigen.
Gewerbetreibende müssen die Preise ihrer Waren in Euro auszeichnen. Der Stand muss deutlich sichtbar und gut lesbar eine Anbieterkennzeichnung nach den gesetzlichen Vorschriften aufweisen.
Dem Teilnehmer ist es untersagt in irgendeiner Form Fremdwerbung durch oder für andere Veranstalter oder Veranstaltungen an seinem Stand und auf dem ganzen Marktgelände zu betreiben.
Eine Untervermietung von Standflächen, der Tausch oder Vertriebstätigkeit auf fremde Rechnung ist nicht gestattet. Jegliche Änderungen der gemieteten Stand-flächen, inklusive einer Angebotsänderung bzw. -Erweiterung, bedürfen der Zustimmung der Marktleitung.
3. Standerlaubnis
Die Vergabe der Standplätze erfolgt durch die Marktleitung oder derer Mitarbeiter.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Im Interesse des Marktes kann es vorkommen, dass die Marktleitung die Platzverteilung ändert, ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
Die Standerlaubnis kann von der Marktleitung versagt oder widerrufen werden, wenn dafür ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt, insbesondere wenn
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Händler, die für die Teilnahme am Markt erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,
ein zugewiesener Standplatz wiederholt nicht genutzt wurde,
der Inhaber einer Erlaubnis oder dessen Bedienstete erheblich oder trotz Mahnung wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Marktordnung oder sonstige vom Anbieter/Händler zu beachtenden gesetzlichen Regelungen verstoßen haben.
4. Verkaufseinrichtungen
Die Marktteilnehmer haben über ordnungsgemäße Verkaufseinrichtungen zu verfügen. Als Verkaufseinrichtung gelten Verkaufswagen, Verkaufsanhänger oder feste Verkaufsstände. Sonstige Fahrzeuge dürfen während der Marktzeit nicht auf das Marktgelände befahren, außer mit ausdrücklicher Zustimmung der Marktleitung.
Die Verkaufseinrichtungen müssen standsicher sein, dürfen die Marktoberfläche nicht beschädigen und weder an angrenzenden Bäumen, deren Schutzeinrichtungen, Mauern sowie Grünanlagen noch an Verkehrs-, Energie-, Fernsprech- oder ähnlichen Einrichtungen befestigt werden.
Teilnehmern ist es untersagt Feuerwehrzufahrten, Gehwege und sonstige Zufahrten zu blockieren oder ein Passieren zu erschweren. Besucherwege dürfen nicht durch Stände, Waren oder Kleiderständer zugestellt oder verengt werden. Die Teilnehmer müssen vorhandene markierte Flächen einhalten. Stolperfallen sind zu entfernen. Durch Teilnehmer verlegte Elektrokabel sind mit Gummimatten zu sichern.
Für die Stromzufuhr sind für den Außenbereich zugelassene Kabel zu verwenden.
Die Gestaltung der einzelnen Ausstellungsstände hat so zu erfolgen, dass Nachbarstände nicht behindert werden.
Der Anbieter/Händler hat für die Beaufsichtigung und Bewachung seines Standes selbst Sorge zu tragen und Schäden, z.B. auch durch geeigneten Versicherungsschutz, vorzubeugen (Betriebshaftpflicht Versicherung).
5. Zahlungspflicht
Für die Überlassung der Marktflächen erhebt die Marktleitung je nach Veranstaltungsort eine Standgebühr und Nebenkostenersatz.
stand vom 01.Dezember. 2021
6. Standgebühren
1 lfd. Frontmeter siehe Marktausschreibung unter www.flohmarkt-kasnevitz-rügen.de für die verschiedenen Veranstaltungsorte-
ist ein Stand länger als die Frontbreite, so wird die Tiefe gemessen.
Ist der PKW oder Wohnmobil länger als der aufgebaute Stand wird die Länge des PKW oder Wohnmobil eventuell mit Anhänger berechnet.
Die Bezahlung erfolgt bar am entsprechenden Markttag bei Standaufbau vor Marktbeginn.
Muss infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung einer besonderen Härte (zum Beispiel gefährliche Windböen - Hochwasser) der Markt vorzeitig abgebrochen werden oder kann nicht rechtzeitig beginnen, besteht kein Anspruch auf Erlass, Ermäßigung bzw. Rückzahlung der zu entrichtenden bzw. der bereits entrichteten Marktgebühr. Die Gebühr wird mit der verbindlichen Anmeldung fällig.
Beansprucht ein Händler eigenmächtig mehr als die ihm zugewiesene Standfläche, bemisst sich das Entgelt nach der tatsächlich genutzten Fläche und ist sofort nach Feststellung der Überschreitung durch die Marktleitung oder Marktpersonal fällig.
7. Auf- und Abbau
1. (1) Der Aufbau der Marktstände kann am Markttag nach Festlegung bei den verschiedenen Veranstaltungsorten Bekanntmachung unter www.flohmarkt-kasnevitz-rügen.de beginnen.
Kein Abbau der Marktstände vor Marktende!
8. An- und Abmeldung
Anmeldungen und Buchungen für die Hallen Märkte werden nur schriftlich entgegengenommen und haben dann erst Gültigkeit. An- und Abmeldungen für den Markt müssen bis 8 Tage vor Beginn des Marktes bis 18 Uhr telefonisch unter 0170 7188 598 oder per Mail: fa.rogge@t-online.de unter gebucht sein. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Zu- und Absagen verbindlich.
9. Abfall
Die Märkte sollen möglichst abfallfrei sein. Der Verpackungsaufwand ist zu minimieren.
Der Anbieter/Händler ist verpflichtet:
den anfallenden Müll, Restmüll, Glas sowie beschädigte – nicht verkaufte Waren mitzunehmen und auf eigene Kosten zu entsorgen;
Jede weitere Verunreinigung des Marktgeländes und der Markteinrichtungen zu vermeiden sowie die Verkaufseinrichtungen und deren Umgebung sauber zu halten und den Standplatz sauber zu verlassen;
dafür Sorge zu tragen, dass Papier oder anderes leichtes Material nicht verweht bzw. wenn ja, aufgehoben wird;
seinen Standplatz sowie die angrenzenden Flächen während der Marktzeit sauber zu halten.
bei Verkäufen von Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr an seinem Stand für Abfallkörbe oder andere entsprechende Behältnisse zu sorgen und die Käufer zu deren Benutzung aufzufordern.
Kommt der Anbieter/Händler seiner Abfallentsorgungspflicht nicht nach, kann eine Reinigungspauschale von der Marktleitung erhoben werden.
10. Händlerpflicht
Die Anbieter/Händler auf dem Markt sind verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen hinsichtlich des Verkaufs von Waren, insbesondere von offenen Lebens-mitteln, einzuhalten (zum Beispiel Reisegewerbeanmeldung, Lebensmittelbestimmungen, Hygieneauflagen, Warenauszeichnung, Artikelkennzeichnung) usw.
Waren die verkauft werden dürfen:
Der Verkauf von Trödel (a, b) und Antikwaren(c) ist bei allen Flohmärkten des Veranstalters zugelassen.
Der Verkauf von Neuware(d) ist nicht bei allen Märkten zugelassen. Ob Neuware angeboten werden darf, kann jeweils auf der Seite www.flohmarkt-kasnevitz-rügen.de der ausgewählten Märkte entnommen werden.
Privater Trödel: private, gebrauchte Waren in haushaltsüblichen Mengen ohne ein spezielles Sortiment.
Gewerblicher Trödel: Spezielles Sortiment an gebrauchten Waren (mit deutlichen Gebrauchsspuren) in größerer Stückzahl eines Artikels.
Antik-Waren: Gegenstände die älter als 50 Jahre sind.
Neuware: neuwertige und scheinbar ungebrauchte Artikel in großer Stückzahl.
Nicht verkauft werden dürfen Waren wie:
− Hieb-, Stich- und Schusswaffen i.S.d. WaffG und Munition
− Jugendgefährdende Schriften und Bildträger
− Gewaltverherrlichende Schriften und Bildträger
− Pornographische Schriften und Bildträger
− Schriften, Kennzeichen und Propagandamittel von
− nationalsozialistischen Inhalten
− Gegenstände mit nationalsozialistischem oder rechtsradikalem Bezug oder Inhalten
− Lebensmittel und (alkoholische) Getränke
− Lebende Tiere
11. Haftung
Die Marktteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Händler/Anbieter haftet gegenüber der Marktleitung für sämtliche von ihm oder seinen Beauftragten verursachten Sach- und Personenschäden.
Mit der Zuweisung eines Platzes wird keinerlei Haftung für die von den Händlern/Anbietern eingebrachten Waren und Gegenstände übernommen.
Der Händler/Anbieter haftet für alle Schäden, die sich aus dem Aufbau oder dem Betrieb der Verkaufseinrichtungen und der Vernachlässigung seiner Pflichten bzw. auf von ihm verursachten Verstößen gegen diese Marktordnung ergeben. Der Händler/Anbieter stellt die Marktleitung von allen Ansprüchen frei.
Dem Händler/Anbieter steht kein Anspruch auf Entschädigung wegen Störung und Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebes durch höhere Gewalt, bauliche Veränderungen, Ausbesserungen oder sonstige notwendige Maßnahmen zu.
KEIN WIDERRUFSRECHT
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen gem. § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB.
Musik am Stand: Ist nur für den privaten Bedarf auf minimale Lautstärke so dass die Standnachbaren nichts mitbekommen erlaubt, alles andere gilt nur in Absprache des Veranstalters und einer schriftlichen Genehmigung der Gema.
12. FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEHINWEIS
Während der Veranstaltung können Fotos und Videos erstellt werden, die für die Dokumentation und Nachberichterstattung verwendet werden. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer und Besucher damit einverstanden, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, ohne Vergütungsanspruch für diese Zwecke verwendet werden dürfen. Wir berufen uns hier auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO.
13. Schlussbestimmung
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
Sollten Bestandteile dieser Marktordnung ganz oder teilweise nichtig sein oder unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Diese Marktordnung tritt am 01. Dezember 2024 in Kraft.
Trödel Klaus
18528 Bergen auf Rügen
Tel. 01707188598
markt-ruegen-mv@t-online.de
www.flohmarkt-kasnevitz-rügen.de
Kasnevitz – Sehenswürdigkeiten und Baugeschichte
St.-Jacobi-Kirche
Der schlanke Turm der St.-Jacobi-Kirche in Kasnevitz auf der Insel Rügen ist mit seiner massiven Spitze weit über das Dorf hinaus sichtbar. In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts entstanden Chor und Sakristei; das etwas später errichtete Langhaus wird durch hohe Spitzbogenfenster geprägt. Ihren Turm erhielt die Kirche im Jahr 1864.
Das Innere der Kirche ist verputzt und wurde in den Jahren 1990 bis 1991 neu ausgemalt. Neben dem Triumphbogen befindet sich eine Sanduhr, die dem Prediger die Dauer seiner Rede anzeigt. Die Ausstattung stammt überwiegend aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Besonders sehenswert ist der Kanzelaltar mit seinem Aufsatz von Johann Artmer aus dem Jahr 17.
Weitere Sehenswürdigkeiten im Dorf
• St.-Jacobi-Kirche
• Pfarrhaus mit Garten; Pfarrwitwenhaus (beide Dorfstraße 37)
• Katen (Dorfstraße 46)
• Bauernhaus (Heideweg 9)
Umgebung
Nur 4 km entfernt liegt Putbus, das mit seinem Tiergehege im schönen Schlosspark und den seltenen weißen Hirschen und Rehen ein weiteres Ausflugsziel bietet.
Der Putbusser Schlosspark auf Rügen
Einzigartige Flora und Fauna
Der über 300 Jahre alte Schlosspark von Putbus beherbergt eine beeindruckende Sammlung von rund 60 Baumarten aus aller Welt. Zu den botanischen Besonderheiten zählen Ginkgos, Riesen-Mammutbäume und sogar chinesischer Blauregen. Die Parkanlage erstreckt sich über eine Fläche von 75 Hektar und ist vor allem für Naturliebhaber ein echtes Paradies. Angelegt wurde die Sammlung exotischer Gehölze bereits 1725 von Graf Moritz Ulrich zu Putbus. Heute lässt sich im Park sogar eine dendrologische Seltenheit entdecken: ein Baum, der zwei unterschiedliche Blattarten trägt.
Der Besuch des Parks ist kostenfrei. Neben der außergewöhnlichen Pflanzenvielfalt bietet der Schlosspark ein acht Hektar großes Wildgehege mit Dam- und Rotwild – ein besonderes Erlebnis für Familien. Um 1820 ließ Fürst Wilhelm Malte I. die Anlage erweitern, Sichtachsen zum Greifswalder Bodden anlegen, den Schwanenteich vergrößern und eine künstliche Insel mit einer 18,3 Meter langen Brücke gestalten. Die Fürstenfamilie zu Putbus stammt ursprünglich von der Insel und prägte die Geschichte maßgeblich.
Pflanzenvielfalt im Schlosspark
Im Putbusser Schlosspark wachsen Griechische und Spanische Tannen, asiatische Maulbeerbäume und eindrucksvolle Mammutbäume, deren Zapfen sich erst nach einem Brand öffnen – eine Anpassung an Waldbrände. Kanadische Hemlocktannen, Platanen, Douglasien-Fichten und Ginkgobäume prägen das Bild. Ginkgos, aus Japan eingeführt, können über tausend Jahre alt werden und sind die letzten Überlebenden einer ausgestorbenen Pflanzengruppe.
Auch Roteichen, Scheinzypressen und Tulpenbäume gehören zum Bestand. Die achsensymmetrischen Blätter der Tulpenbäume gelten als unverwechselbar und faszinieren Botaniker, da sie zu den ursprünglichsten Blütenpflanzen zählen. Zudem finden sich Schwarzkiefern, Edelkastanien, Säuleneichen, Stechpalmen sowie der erwähnte Baum mit zwei Blattformen.
Historische Gebäude im Schlosspark
Mehrere denkmalgeschützte Gebäude bereichern den Park und fügen sich harmonisch in die Landschaft ein. Dazu zählen:
• die Orangerie, einst Winterquartier für empfindliche Zitruspflanzen
• die Schlosskirche Putbus
• das Mausoleum
• eine Vogelhausruine
• die Schloss-Pergola, ein Säulengang
• das ehemalige Jagdhaus
• der Marstall (ehemaliger Pferdestall)
• das frühere Gartenhaus
• das ehemalige Affenhaus am Schwanenteich
Im Affenhaus ist heute eine Ausstellung mit über 200 Puppen aus zwei Jahrhunderten zu sehen. Die Orangerie dient mittlerweile als Ausstellungsraum für wechselnde Kunstausstellungen. Wenige Schritte entfernt befindet sich der Schwanenteich mit der Pergola, dem einzigen erhaltenen Bauteil des ehemaligen Schlosses von Putbus – dem Stammsitz der Fürstenfamilie.